§ 53 a GewO
Der EuGH erkannte, dass die gewerberechtiche Bestimmung über das Feilbieten im Umherziehen (§ 53a GewO) gegen die Warenrverkehrsfreiheit (Art 30 EGV) verstößt.
§ 53 a GewO
Der EuGH erkannte, dass die gewerberechtiche Bestimmung über das Feilbieten im Umherziehen (§ 53a GewO) gegen die Warenrverkehrsfreiheit (Art 30 EGV) verstößt.