§ 19 a RAO; § 11 KO; 81 KO
Die Entstehung des Anwaltspfandrechtes setzt eine rechtskräftige Kostenentscheidung voraus. Dies gilt auch im Konkurs einer Partei.
OGH, 7.6.1999, 8 Ob 291/98x
§ 19 a RAO; § 11 KO; 81 KO
Die Entstehung des Anwaltspfandrechtes setzt eine rechtskräftige Kostenentscheidung voraus. Dies gilt auch im Konkurs einer Partei.
OGH, 7.6.1999, 8 Ob 291/98x