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Beharrliche Pflichtverletzung als Entlassungsgrund

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/103ecolex 2000, 224 - 225 Heft 3 v. 1.3.2000

§ 27 Z 4 AngG

In dieser Entscheidung hatte der OGH zu beurteilen, ob der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung (§ 27 Z 4 AngG) gegeben war. Entscheidend ist dabei die Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls.

OGH 29.9.1999, 8 ObA 164/99d

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