Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt eine Entscheidung des russischen Obersten Arbitragegerichts zur Anerkennung ausländischer Schiedssprüche. In diesem Fall handelte es sich um einen Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC).
Rechtsgrundlagen: Art V Abs 1c New Yorker Übereinkommen; Art 611 Abs 1 ZPO

