Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, unter welchen Umständen eine staatliche Registrierungsbehörde berechtigt ist, eine Grundbucheintragung von entsprechenden in einem Schiedsspruch festgestellten Immobilienrechten abzulehnen.
Rechtsgrundlagen: Art 17 ruImmRegGG; Art 20 ruImmRegGG

