Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag bespricht ein Urteil des WG Kiew, in dem sich das Gericht als unzuständig erachtete in einem Streit zwischen einer deutschen und einer ukrainischen Gesellschaft, weil eine Schiedsvereinbarung auf ein deutsches Schiedsgericht verwiesen habe, obwohl es anerkannte, dass die entsprechende Klausel nicht eindeutig war. In einer Glosse wird darauf hingewiesen, dass in der ukrainischen Rechtsprechung in ähnlichen Fragen konträre Meinungen vertreten wurden, die Entscheidung deshalb beachtenswert sei. Weiters erörtert der Glossar, welche Fehler dem Gericht im gegenständlichen Fall unterlaufen seien.

