Zusammenfassung: Ist für die Eintragung eines Gesellschafters einer polnischen GmbH im entsprechenden Register ein aktualisiertes Gesellschafterverzeichnis als Urkunde ausreichend? Das polnische OG hatte zu beurteilen, inwiefern der Ansicht der Vorinstanz, dass zwingend auch das Original des Ankaufsvertrages eingereicht werden müsse, gefolgt werden kann.

