Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einer Entscheidung des russischen OWG über die Unzulässigkeit der Registrierung einer Marke eines renommierten Schweizer Uhrenherstellers in der Warenklasse "Kleidung". In der Glosse wird erörtert, warum das Urteil in Russland einen Präzedenzfall darstellen könnte und auf die bisher gegenteilig ausgeübte Praxis hingewiesen.

