Zusammenfassung: Das Gericht prüfte, unter welchen Umständen man von einer stillschweigenden Verlängerung befristet abgeschlossener Geschäftsraummietverträge in Kroatien ausgehen kann und welche Folgen eine weitere Nutzung des Mietobjekts haben kann.
Rechtsgrundlagen: Art 596 Abs 1 iVm Art 73 hrSchuldVG 1991; hrGRMG 1996

