Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird eine Entscheidung des ukrainischen OWG dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, wann eine Rüge nach uaIntSchiedsG zur Hauptsache des Streits zu erheben ist, wenn die Angelegenheit Gegenstand eines Schiedsverfahrens ist. Dipl.-Jur. Univ. Michael Wietzorek nimmt zur Entscheidung kurz Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 80 uaWPG; Art 8 Abs 1 uaIntSchiedsG

