Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die Entscheidung des ukrainischen WAG dar, welche die Frage behandelt, welche Auswirkung die falsche Bezeichnung eines Gerichts in einer Schiedsklausel hat. Der Autor weist auf die ICC-Schiedsgerichtsordnung hin und nimmt zur Entscheidung kurz Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 8 uaIntSchiedsG; Art 6 ICC-Schiedsgerichtsordnung

