Zusammenfassung: Bei begründungsloser fristloser Kündigung eins Auftragsvertrages steht dem Auftragnehmer ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber zu.
Rechtsgrundlagen: § 483 huBGB Gesetz 59/IV
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Zusammenfassung: Bei begründungsloser fristloser Kündigung eins Auftragsvertrages steht dem Auftragnehmer ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftraggeber zu.
Rechtsgrundlagen: § 483 huBGB Gesetz 59/IV
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