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Rechtsprechung Russland - Haftung des Generaldirektors

SchadenersatzrechtAnm von Rainer Weddeeastlex 2007/13eastlex 2007, 190 - 191 Heft 4 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Voraussetzungen einer Haftung des Generaldirektors. Was muss bewiesen werden und wer trägt die Beweislast?

Rechtsgrundlagen: Art 5, 53 ruZGB; Art 71 ruAktG

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