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Ungarn-Die Steuerfreiheit eines mit dem Ziel der Vermeidung von Steuerlasten gewährten Einkommens verstößt gegen den Grundsatz des Verbots der mißbräuchlichen Rechtsausübung

Internationales RechtNeudörfler, Mag. Dr. Eva, Universitätsassistentin, Universität Wieneastlex 2005/15eastlex 2005, 192 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Einen Steuervorteil in Form der Ersparnis von Dienstgeberbeitrag und Dienstgebersteuerpflichten kann man nur lukrieren, wenn man die vom Gesetzgeber gewollten Ziele erfüllt. Dies wird von den Steuerbehörden beurteilt. Demnach kann auch die an die Arbeitnehmer teilweise weitergereichte Zahlung eines Arbeitgebers an eine Gegenseitge Versicherungskasse als rechtsmißbräuchlich und dadurch steuerpflichtig qualifiziert werden.

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