Zusammenfassung: Das Gericht ist der Auffassung, dass Anwaltszwang nur für juristische Personen dem Prinzip der prozessualen Gleichheit widerspricht und somit verfassungswidrig ist.
Zusammenfassung: Das Gericht ist der Auffassung, dass Anwaltszwang nur für juristische Personen dem Prinzip der prozessualen Gleichheit widerspricht und somit verfassungswidrig ist.
