BMF 15.06.2000
Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten
Der Nationalrat hat mit BGBl I 2000/29 ein Werbeabgabegesetz (WerbeAbgG) 2000 beschlossen (vgl. ARD 5117/1/2000 und ARD 5127/1/2000), das an die Stelle der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben von Ländern und Gemeinden tritt. Die Tatbestände entsprechen im Wesentlichen den Tatbeständen der bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben. Im Interesse einer einheitlichen Interpretation des Gesetzes wird im Folgenden die Auffassung des BMF mitgeteilt.