STEUERRECHT
Progressionsabgeltungsgesetz 2025 - höhere Kleinunternehmergrenze
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer mit Wirkung ab 2025 von Euro 42.
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Progressionsabgeltungsgesetz 2025 - höhere Kleinunternehmergrenze
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer mit Wirkung ab 2025 von Euro 42.
