Einlagen in Kapitalgesellschaften sind in § 202 UGB geregelt. Ein in der Praxis besonders wichtiger Fall sind Umgründungen. KFS/RL 25 zur Rechnungslegung von Umgründungen wurde in wesentlichen Punkten überarbeitet und erweitert und wurde im Oktober 2025 veröffentlicht. Die geänderte Fassung ist bei allen Umgründungen mit Umgründungsstichtagen ab dem 31. 12. 2025 zu beachten.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

