Immer häufiger kommen cloudbasierte Softwarelösungen zur Anwendung. Die korrekte unternehmensrechtliche Bilanzierung ist individuell auf Basis der vertraglichen Ausgestaltung zwischen Anbieter und Anwender zu beurteilen. Darüber hinaus entstehen regelmäßig auch Ausgaben für Implementierungsleistungen und nachträgliche Anpassungen oder Funktionserweiterungen der Software. Die zentrale Fragegestellung hierbei ist, ob eine Aktivierung oder eine aufwandswirksame Erfassung geboten ist. Insbesondere in Zusammenhang mit cloudbasierten Softwarelösungen ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig.

