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Die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS - Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung

die nachhaltigkeitAufsatzNicole Senycia, Lara Breitmoser, Hans HartmannDJA 2024/8DJA 2024, 29 - 33 Heft 1 v. 23.1.2024

Die verpflichtende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht vor der Tür. Die ersten Unternehmen müssen 2025 über ihr Geschäftsjahr 2024 nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten, sodass bereits ab dem 1. 1. 2024 Daten für die Berichterstattung zu erheben sind. Die Wesentlichkeitsanalyse ist der entscheidende Schritt, um zu ermitteln, welche Themen und (Unter-)Unterthemen der ESRS-Standards für das berichtende Unternehmen wesentlich und somit anzuwenden und offenzulegen sind. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse entscheidet außerdem darüber, welche konkreten Angabepflichten relevant sind, und somit auch darüber, welche Daten für die Berichterstattung notwendig sind. Zahlreiche Unternehmen befinden sich aktuell in der Vorbereitungsphase für die Berichterstattung und setzen sich mit der Wesentlichkeitsanalyse auseinander. Dabei stoßen sie auf einige Hürden, nehmen aber auch viele Learnings aus diesem Prozess für sich mit. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick zu praktischen Herausforderungen bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse und Empfehlungen, wie diese bewältigt werden können.

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