Vor allem junge Unternehmen mit originellen Ideen und neuen Wegen zur Problemlösung sind oft Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum. Um Österreich als Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten und vor allem den spezifischen Bedürfnissen von Start-up-Unternehmen Rechnung zu tragen, wurde vom Gesetzgeber mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) (FN ) ab 1. 1. 2024 die neue Gesellschaftsform der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" eingeführt. Aus steuerlicher Sicht wurden mit dem Start-up-Förderungsgesetz (FN ) beinahe zeitgleich entsprechende steuerliche Begleitmaßnahmen sowie eine neue Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterinnenbeteiligungen beschlossen. Ziel der neuen Regelungen ist es, Gründerinnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten und insbesondere Erleichterungen hinsichtlich des Rückerwerbs eigener Anteile sowie flexiblere Bedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeiterinnen zu bieten. (FN )

