Die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens bzw -kredits muss nicht zwangsläufig zu einer steuerpflichtigen Realisation führen, wenn eine solche Konvertierung nicht in Euro erfolgt. Bei der Bewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten stellt sich einerseits die Frage der Einzelbewertung bzw des Saldierungsverbots, andererseits die Frage nach der Möglichkeit der Bildung von Bewertungseinheiten.

