Für die Bewertung von Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen (Personalrückstellungen) ist gem AFRAC 27 entweder der aktuelle Stichtagszinssatz (entspricht Rechnungszinssatz für IFRS) oder ein Durchschnittszinssatz
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

