Die FlexCo feierte mit 30. 6. 2024 ihr erstes Halbjahresjubiläum. Eine Zwischenauswertung des Firmenbuchstands und ein internationaler Vergleich zeigen, dass sie vom Markt positiv angenommen wurde und im Aufwärtstrend steht. Dies steht im Einklang mit dem wissenschaftlichen Grundkonsens, dass die FlexCo für den "Normgründer" gegenüber der GmbH vorzuziehen ist. In der Beratungspraxis ist dabei wesentlich, dass Mandantinnen sorgfaltsgemäß über die Vorteile der Rechtsform aufgeklärt werden.

