Österreich hat seit dem 1. 1. 2024 die neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap oder FlexCo), die sowohl Ausprägungsformen der GmbH als auch der AG aufweist. Spezielle Regelungen zur Rechnungslegung der FlexKap enthält das GesRÄG 2023 nicht. Dieser Beitrag behandelt Fragestellungen zur Bilanzierung der FlexKap nach UGB.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

