Flexible Kapitalgesellschaften (FlexKap) können ihre Mitarbeiter mit oder ohne Begünstigung nach § 67a EStG am Unternehmenserfolg beteiligen. Durch das Start-up-Förderungsgesetz wurde die Möglichkeit einer bei Einräumung noch nicht zu versteuernden Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Alternativ können auch ohne diese Begünstigung Anteile als Sachbezug bzw gegen Entgelt eingeräumt werden, für welche auch alineare Gewinnausschüttungen steuerlich zulässig sind.

