Für die Bilanzierung von Anteilen an Personengesellschaften, welche von Kapitalgesellschaften gehalten werden, ist zunächst zu überprüfen, ob die Beteiligung dauerhaft gehalten werden soll. Je nachdem hat ein Ausweis als Finanzanlagevermögen oder innerhalb des Umlaufvermögens zu erfolgen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

