Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten folgende Schwellenwerte: Euro 350.000,- Bilanzsumme, Euro 700.000,- Umsatzerlöse, zehn Arbeitnehmer. Wenn zwei der drei Schwellenwerte nicht überschritten werden, liegt eine Kleinstkapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 1a UGB vor.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

