STEUERRECHT
Multilaterale Risikobewertung (§ 118b BAO)
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) wurde in § 118b BAO ein Instrument der multilateralen Risikobewertung eingeführt. Mit dem International Compliance Assurance Programme (ICAP) der OECD wurde bereits auf internationaler Ebene ein Instrument geschaffen, das eine gemeinsame Bewertung grenzüberschreitender Besteuerungsrisiken durch mehrere betroffene Steuerverwaltungen gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen ermöglicht.

