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Neuerliche Verlängerung gesellschaftsrechtlich relevanter Fristen im COVID-19-GesG

der beitragAufsatzDietmar DokalikDJA 2022/7DJA 2022, 24 - 25 Heft 1 v. 4.3.2022

Am 31. 12. 2021 hätte das COVID-19-GesG, das die "virtuelle Versammlung" bei Gesellschaften ermöglicht und eine Verlängerung der Aufstellungs- und Einreichfristen für Jahresabschlüsse vorsieht, außer Kraft treten sollen. Rechtzeitig vor dem Jahresende hat der Gesetzgeber die Fristen aber neuerlich verlängert.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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