Jede juristische Person benötigt eine Satzung, die sowohl ihr Innenleben als auch ihr Auftreten gegenüber der Außenwelt regelt. Was bei den Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag ist, sind beim Verein die Statuten. Das Vereinsgesetz gibt bloß den Mindestinhalt der Statuten vor und lässt dem Verein - in der Gründungsphase den Gründern - große Freiheiten bei der Erstellung oder Änderung der Statuten. Dieser Beitrag soll einen Überblick darüber geben, was in den Statuten geregelt werden kann, damit sichergestellt wird, dass die Statuten jene Struktur abbilden, die für die Betätigung des Vereins sinnvoll und zweckmäßig ist.

