Für die Bilanzierung von Sachanlagevermögen gibt es im UGB im Vergleich zum IFRS (IAS 16) nur wenige spezielle Regelungen. Vielmehr ist die Bilanzierung nach den allgemeinen Regelungen für die Bilanzierung von Anlage- und Umlaufvermögen vorzunehmen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

