Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden? Forderungen Rückstellungen Übergangsregelung
die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzGerhard WolfDJA 2022/23DJA 2022, 76 Heft 2 v. 9.6.2022
Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden?