Beim Rat "Wettbewerbsfähigkeit" der EU am 23. 2. 2022 wurde die allgemeine Ausrichtung für die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz CSRD) beschlossen. Sie sieht ein abgestuftes Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Geschäftsjahre ab 2024 vor. Der zukünftige Standardsetter EFRAG hat daher - nach einer umfassenden Governance-Reform - die ersten Entwürfe von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

