Für die Beantwortung dieser Frage ist grds die AFRAC-Stellungnahme 6 "Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)" heranzuziehen, weil diese Stellungnahme auch auf rechnungslegungspflichtige Einrichtungen, die nicht Betriebe oder sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor sind, anwendbar ist, sofern entsprechende Sachverhalte vorliegen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

