Am 16. 12. 2020 verlautbarte die Regierung die Richtlinien zum Verlustersatz, am 17. 1. 2021 folgte die Ankündigung des Ausfallsbonus und am 28. 1. 2021 die Annahme des erhöhten Beihilfenrahmens durch die EU-Kommission, die von der Regierung bereits seit Herbst 2020 betrieben wurde und zu einer massiven Erhöhung der Obergrenzen (Verlustersatz zehn Mio Euro statt drei Mio Euro, Pauschalbeihilfen 1,8 Mio Euro statt 0,8 Mio Euro) geführt hat. Können diese neuen Zuschüsse bzw die Erhöhung der Obergrenzen im Jahresabschluss zum 31. 12. 2020 berücksichtigt werden? Um diese Frage zu beantworten, hat das AFRAC seine COVID-19-Fachinformation im März 2021 erneut erweitert.

