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Neue Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ergebnisse der Reform der EU NFI-Richtlinie

das spezialwissenAufsatzKatharina Schönauer, Cornelia FritzDJA 2021/19DJA 2021, 52 - 55 Heft 2 v. 10.6.2021

Die Ergebnisse der Reform sind am 21. 4. 2021 im Entwurf von der EU-Kommission veröffentlicht worden. Zukünftig unterliegen auch große nicht-börsennotierte Unternehmen den Berichtspflichten, sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind, der EU-Richtlinie für Corporate Sustainability Reporting (CSRD).

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