Die Ergebnisse der Reform sind am 21. 4. 2021 im Entwurf von der EU-Kommission veröffentlicht worden. Zukünftig unterliegen auch große nicht-börsennotierte Unternehmen den Berichtspflichten, sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind, der EU-Richtlinie für Corporate Sustainability Reporting (CSRD).

