Neben der durch das KonStG 2020 geschaffenen Möglichkeit des Verlustrücktrags in das Jahr 2019 bzw 2018 können Verluste im Konzern im Rahmen der Gruppenbesteuerung umfassend verwertet werden. Dies gilt auch für ausländische Verluste. Beim Erwerb von Gesellschaften mit Verlustvorträgen sind die Mantelkaufbestimmungen zu beachten.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

