STEUERRECHT
Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) im Ausmaß von max 30 % für Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 30. 6. 2020. Der Prozentsatz ist auf den jeweiligen Restbuchwert anzuwenden.
STEUERRECHT
Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) im Ausmaß von max 30 % für Anschaffungen oder Herstellungen nach dem 30. 6. 2020. Der Prozentsatz ist auf den jeweiligen Restbuchwert anzuwenden.
