Ab 2020 tritt für Länder und Gemeinden der flächendeckende Übergang von der Kameralistik (Ein-/Ausgabenrechnung) auf die doppelte Buchführung in Kraft. Eine besondere Herausforderung stellt in der praktischen Anwendung die Verrechnung von Förderungen und Transfers dar. Der Beitrag beschäftigt sich daher mit diesen Herausforderungen und bietet praktische Lösungsansätze an.

