Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 führt eine neue, degressive und bei Gebäuden eine beschleunigte Abschreibung ein und ermöglicht durch den Verlustrücktrag ins Jahr 2018 und 2019 und durch die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 positive Liquiditätseffekte. Steuerliche Begünstigungen im EStG und das Investitionsprämiengesetz ergänzen diese Maßnahmen. Die Checkliste verschafft einen kurzen Überblick.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

