Die Annahme der Unternehmensfortführung ist ein zentraler Grundsatz der Rechnungslegung bei der Aufstellung von Abschlüssen nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB). Ein Abgehen von dieser Prämisse ist ausschließlich zulässig bzw geboten, wenn der Unternehmensfortführung tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen. Der folgende Beitrag behandelt die unternehmensrechtliche Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung, die diesbezüglichen Anforderungen an den Abschlussprüfer sowie die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Going-Concern-Prämisse.

