Die Digitalisierung bzw der digitale Wandel hat sich in der jüngeren Vergangenheit zu einer zentralen Herausforderung für Unternehmen entwickelt. Die damit einhergehende zunehmende Technologisierung in den Unternehmen bringt vermehrt immaterielle Werte hervor und schafft dabei auch immer wieder Schwierigkeiten in der Bilanzierung. So werfen die rasante technologische Entwicklung und das Entstehen immer neuer Geschäftsmodelle vermehrt Zweifelsfragen zur sachgerechten bilanziellen Behandlung anhand der bestehenden Vorschriften auf. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die unternehmensrechtliche Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände und setzt sich auch kritisch mit dem bestehenden Aktivierungsverbot des § 197 Abs 2 UGB auseinander.

