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Wie sind Vertragsänderungen bei finanziellen Vermögensgegenständen (Schuldinstrumenten) im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zu bilanzieren?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzDominik PermanschlagerDJA 2020/11DJA 2020, 36 Heft 1 v. 5.3.2020

Das UGB sieht keine konkreten Vorschriften zur Bilanzierung von Vertragsänderungen bei finanziellen Vermögensgegenständen vor. Bei der bilanziellen Abbildung solcher Vertragsänderungen ist daher - auch nach der hM im Schrifttum - insbesondere auf die GoB zurückzugreifen.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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