Die Rechnungslegungsstandards IFRS 15 und IFRS 9 waren erstmalig für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Die Praxis zeigte für Unternehmen, neben den umfassenden Auswirkungen der Implementierung der neuen Standards, auch Herausforderungen aufgrund erweiterter Offenlegungsvorschriften zur Umsatzrealisierung sowie zu Finanzinstrumenten. Der folgende Beitrag befasst sich mit einer Analyse der Umsetzung der neuen Rechnungslegungsstandards und Anhangangaben zu den neuen Offenlegungsvorschriften.

