Der seit 1. 1. 2019 verpflichtend anzuwendende IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bringt mit dem neuen Ansatz weitreichende Änderungen für die Bilanzierung durch Leasingnehmer. Wenn auch der Großteil der Unternehmen die Leasingbilanzierung für die Erstellung der Zwischenabschlüsse bereits erfolgreich umgestellt hat, führt die Anwendung der neuen Vorschriften in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Sonderfragen und Diskussionen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Bilanzierung aus Sicht des Leasingnehmers und behandelt ausgewählte Fragen der IFRS-16-Anwendung aus der Unternehmenspraxis.

