In Ergänzung zum Beitrag von (FN ), welcher die Wahlrechte im Rahmen der Bilanzierung und die Bewertungsspielräume der Aktivseite aufzeigt, werden hier aktive Gestaltungsmöglichkeiten der Passivseite der UGB-Bilanz (Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte, Maßnahmen der bilanziellen Gestaltung sowie Ermessensspielräume) - ausgehend von der Grobgliederung des § 224 Abs 3 UGB - dargestellt. Spielräume bei der Bewertung entstehen vor allem dann, wenn Schätzungen durchgeführt werden müssen. Dies ist auf der Passivseite vor allem hinsichtlich der Ermittlung des Erfüllungsbetrages für Rückstellungen wie auch der Wahl des adäquaten Abzinsungssatzes für Rückstellungen oder ggf auch Verbindlichkeiten relevant.

