Aufgrund der Vorschriften des UGB gibt es neben Wahlrechten im Rahmen der Bilanzierung auch zahlreiche Bewertungsspielräume. Durch gezielte Nutzung dieser Spielräume können sich entsprechende Auswirkungen auf einzelne KPIs ergeben. Ziel des Beitrags ist es daher einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte der Aktiva zu geben, aber auch auf Grenzen und Anforderungen im Rahmen der Bewertung hinzuweisen. Wann bzw unter welchen Voraussetzungen von einer stetigen Anwendung von einmal gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgegangen werden kann, wird in der nächsten Ausgabe 1/2020 behandelt. (FN )

