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Wie hat die Erfassung entrichteter Zwischensteuern bei Privatstiftungen zu erfolgen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzChristian SteinerDJA 2019/21DJA 2019, 60 Heft 2 v. 17.7.2019

Gem § 18 PSG hat der Stiftungsvorstand die Bücher der Privatstiftung zu führen; hierbei sind die §§ 189-216, 222-226 Abs 1, § 226 Abs 3 bis §§ 234 und 236-239 UGB, der § 243 UGB über den Lagebericht sowie die §§ 244-267 UGB über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sinngemäß anzuwenden.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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