Ab 2020 tritt für Länder und Gemeinden der flächendeckende Übergang von der Kameralistik (Ein-/Ausgabenrechnung) auf die doppelte Buchführung in Kraft. Hauptsächlich problematisch dabei: die Eröffnungsbilanzen. Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit dem Erstansatz und der Folgebewertung von Beteiligungen als auch mit den Auswirkungen auf die Konten des Sektors Staat gemäß ESVG 2010.

